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"Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr" hat heute keine Geltung mehr.
 
Einmal erreichte Qualifikationen reichen immer weniger aus, die neuen Herausforderungen in der Wirtschaft zu meistern. Kontinuierliches Lernen im gesamten Lebenslauf wird immer wichtiger.

 

Lebenslanges Lernen ist der Schlüssel zum beruflichen und unternehmerischen Erfolg.  

 

 

Hierzu erhalten Sie finanzielle Unterstützung:

 

  • Meister-Bafög: Friseure, die mit einem Lehrgang einen Abschluss über dem Niveau der Gesellenprüfung anstreben, können Meister-Bafög bekommen. Das Bafög ist eine Kombination aus staatlichem Zuschuss und Darlehen für die Lehrgangs-, Prüfungs- und Lebenshaltungskosten. Weitere Informationen finden Sie hier. 

 

 

  • Bildungsscheck: In Nordrhein-Westfalen können mit dem sog. Bildungsscheck über maximal 500 Euro bis zur Hälfte der Kosten einer Weiterbildungsmaßnahme abgedeckt werden. Weitere informationen finden Sie hier.

 

 

  • Begabtenförderung: Wenn Sie jünger als 25 Jahre sind (in Ausnahmefällen höchstens 27), eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und zu den erfolgversprechenden Nachwuchskräften gehören können Sie zur Kursfinanzierung ein Stipendium aus dem staatlichen Förderprogramm „Begabtenförderung berufliche Bildung“ erhalten. Weiter Informationen erhalten Sie auf den Seiten der SBB unter www.begabtenfoerderung.de.

 

 

  • Steuern: Berufstätige können die Kosten für die Weiterbildung unbegrenzt als Werbungskosten absetzen. Anrechenbar sind auch die Fahrtkosten mit der Bahn oder die Kilometerpauschalen für die Autofahrt zum Präsenzunterricht. Der Nachweis der Kosten lohnt sich, sobald Steuerzahler den Pauschbetrag von 920 Euro im Jahr überschreiten. Die Zuschüsse vom Arbeitgeber müssen sie vorher von den Ausgaben abziehen.