Bundesrichter bestätigen Meisterzwang für Selbstständigkeit im Friseur-Handwerk
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Meisterzwang im Handwerk bestätigt. Es wies am 31.8.2011 die Klagen einer Friseurin und eines Dachdeckers ab, die sich ohne Eintragung in die Handwerksrolle selbstständig machen wollten.
Die Regelungen der deutschen Handwerksordnung, die für eine Selbstständigkeit im Friseur-Handwerk entweder das Bestehen der Meisterprüfung oder den Nachweis einer sechsjährigen qualifizierten Berufserfahrung nach Ablegen der Gesellenprüfung ("Altgesellenregelung") fordern, seien verhältnismäßig, entschied das obersten deutschen Verwaltungsgericht. Die Handwerker würden nicht in ihrer Berufsfreiheit verletzt. Sie würden auch nicht gegenüber EU-Ausländern benachteiligt.
Damit besteht der Meisterzwang im Friseur-Handwerk und weiteren 40 zulassungspflichtigen Gewerken fort.
Die gesetzliche Zugangsbeschränkung zu diesen Berufen sei «geeignet und erforderlich, Dritte vor Gefahren zu schützen», die mit der Ausübung dieser Handwerke verbunden seien, teilte das Bundesverwaltungsgericht mit. Der Meistertitel oder die langjährige Berufserfahrung sollen gewährleisten, dass die Handwerker saubere und sichere Arbeit abliefern.
Az.: BVerwG 8 C 9.10 , BVerwG 8 C 8.10
Info-Veranstaltung zum Trialen Studium am 25.08.2011
Die Handwerkskammer zu Köln bietet in Kooperation mit der Fachhochschule des Mittelstands (FHM) ab Oktober 2011 das Triale Studium an. In diesem neuartigen Studienmodell, welches auch für das Friseur-Handwerk angeboten wird, haben junge (Fach-) Abiturienten in rund 4 ½ Jahren die Möglichkeit zu einer Ausbildung, der Weiterbildung zum/zur Friseurmeister/in und dem Studium des Bachelors Handwerksmanagement. Im Rahmen der Infoveranstaltung am 25.08.2011 von 17:00 bis 21:00 Uhr können sich interessierte Schüler/innen und Eltern als auch Betriebe über den geplanten Ablauf, die Inhalten sowie über die Zulassungsvoraussetzungen informieren. Weitere Themen werden die anfallenden Studiengebühren und die Möglichkeiten/Chancen nach Abschluss des Trialen Studiums sein.
25.08.2011 von 17:00 bis 21:00 Uhr (Terminänderung) Fortbildungszentrum der Handwerkskammer zu Köln
Köhlstr. 8, 50827 Köln
Nacht der Weiterbildung im Bildungszentrum Butzweilerhof der Handwerkskammer zu Köln
Das Bildungszentrum Butzweilerhof der Handwerkskammer zu Köln öffnet am 23. März zwischen 17:00 und 22:00 Uhr seine Türen zur Nacht der Weiterbildung. Diese Veranstaltung, die bereits zum Sechsten mal von der Handwerkskammer durchgeführt wird, bietet vielfältige Informationen zur beruflichen Fort- und Weiterbildung im Handwerk.
So werden die Meisterlehrgänge und Kurse in der Unternehmensführung in dieser Weiterbildungsnacht vorgestellt. Darüber hinaus können sich Interessierte individuell zum Thema Weiterbildung beraten lassen. Insbesondere zu den Themen Bildungsscheck, Begabtenförderung und Meister-BAföG stehen kompetente Ansprechpartner zur Verfügung.
23.03.2011, 17 bis 22 Uhr
Bildungszentrum Butzweilerhof der Handwerkskammer zu Köln
Hugo-Eckener-Str. 16, 50829 Köln-Ossendorf
Bildungsschecks gibt es auch 2009
Das erfolgreiche Programm „Bildungsscheck NRW“ zur Förderung der beruflichen Weiterbildung wird auch in 2009 weiter fortgeführt. Ab dem 01. Januar 2009 gelten jedoch neue Zugangsregelung zum Bildungsscheck:
Wer im vergangenen Jahr und/oder im laufenden Jahr an einer beruflichen Weiterbildung teilgenommen hat, kann keinen Bildungsscheck erhalten.
Dies bedeutet für Beschäftigte, die bislang keinen Bildungsscheck in Anspruch genommen haben, eine Kürzung der Karenzzeit um ein Jahr (bislang galt hier eine Zweijahresfrist).
Beschäftigte, die dagegen schon einen Bildungsscheck erhalten haben, müssen nun mindestens ein Jahr warten, ehe sie einen weiteren Bildungsscheck erhalten können.
Dies gilt auch für Bildungsscheckempfänger, die in diesem Jahr bereits einen Bildungsscheck erhalten haben oder noch erhalten werden: Ihnen kann frühestens in 2010 ein weiterer Bildungsscheck ausgestellt werden.
Damit ist auch klargestellt, dass Beschäftigte zukünftig insgesamt nur noch einen Bildungsscheck erhalten, unabhängig davon, ob es sich um den individuellen oder betrieblichen Zugang handelt.
Prämie soll Weiterbildungsquote steigern
Ab dem Herbst 2008 können Berufstätige einmal pro Jahr eine Bildungsprämie des Bundes in Höhe von bis zu 154 Euro in Anspruch nehmen. Sie kann für die Teilnahme an Lehrgängen beantragt werden, um die Hälfte der Kosten zu finanzieren.
Der Zuschuss wird Menschen mit mittlerem oder geringem Einkommen zur Verfügung stehen (zu versteuerndes jährliches Einkommen maximal 17.900 Euro bei Einzelpersonen beziehungsweise 35.800 Euro bei Verheirateten). Die Bundesregierung will mit der Prämie den Anteil der Berufstätigen, die an einer Weiterbildung teilnehmen, bis zum Jahr 2015 auf 50 Prozent steigern. Weitere Informationen erhalten Sie unter http://www.bmbf.de/press/2277.php .
ERSTMALS IN DEUTSCHLAND: GEPRÜFTE COLORISTEN (HWK), STAATLICH ANERKANNT
Die ersten zwölf farbbegeisterten Friseure haben sich bei Wella Professionals zum Coloristen ausbilden lassen / Ausgezeichnete Ergebnisse bei der Prüfung an der Handwerkskammer Düsseldorf / Gütesiegel steht für höchste Farbkompetenz in der Branche.
Jetzt beginnt eine neue Epoche in deutschen Friseursalons. Erstmals gibt es in Deutschland Friseure mit dem Titel „geprüfte Coloristen (HWK), staatlich anerkannt“. Zukünftig erkennen Kunden anhand eines Gütesiegels im Salon, wer ein echter Farbprofi ist und damit für Farbqualität steht.
Intensive Ausbildung für Farbprofis Ideengeber, Innovator und erster Anbieter der Intensiv-Ausbildung zum geprüften Coloristen ist Wella Professionals. In Ländern wie den USA oder England sind Coloristen ein fester Bestandteil im Salon und bei den Kunden äußerst gefragt. Um die Branche immer wieder zu unterstützen und aufzuwerten, hat Wella Professionals in enger Zusammenarbeit mit dem Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks und der Handwerkskammer Düsseldorf die Ausbildungsinhalte und eine Prüfungsordnung entwickelt. „Der Titel geprüfter Colorist (HWK), staatlich anerkannt, ist für die Zukunft der Branche wie ein Qualitätssiegel zu sehen. Achtet man bei Produkten zum Beispiel auf das Gütesiegel von „Stiftung Warentest“, so hat Wella Professionals jetzt eine einzigartige Ausbildung geschaffen, die Qualität bei Farb-Dienstleistungen verspricht“, so Wilfried Lindloff, Regionalmanager, P&G Professional Care für Deutschland, Österreich und Schweiz.
Fünf intensive und farbreiche Wochen Nach fünf Wochen intensiver Farbausbildung in Theorie und Praxis bei Wella Professionals in Darmstadt und zwei Tagen Prüfung an der Handwerkskammer in Düsseldorf haben die ersten zwölf Coloristen mit hervorragenden Ergebnissen bestanden. Die Prüfer waren sehr beeindruckt von der hohen Qualität der erarbeiteten Modelle. Während der Intensiv-Ausbildung schulten neben Farbspezialisten von Wella Professionals auch Farbexperten aus der freien Wirtschaft die angehenden Farbprofis. Beispielsweise Axel Venn, Professor an der Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst Hildesheim, oder Regina Först, renommierte Trainerin zum Thema Ausstrahlung und Farbe, oder Peter Dawson, Creativ Director Color Deutschland von Vidal Sassoon. „Die Branche ist von der Ausbildung begeistert, denn die Nachfrage ist so groß, dass die nächsten Kurse bereits ausgebucht sind,“ sagt Stefanie Ruff, Ausbildungsleiterin des Coloristen-Seminars.
Coloristen - die Farbprofis im Salon Wella Professionals unterstützt die Coloristen mit einem speziellen Paket. Eine Trophy, ein Gütesiegel sowie ein Zertifikat zeigen dem Kunden im Salon, wer ein echter Farbprofi ist. Die Coloristen sind unter folgendem Link namentlich und bildlich aufgeführt:
www.coloristen.de.
Wer einen Coloristen in seiner Nähe sucht, findet unter
www.friseursalons.de den Hinweis Colorist. Dort sind die ersten zwölf Farbprofis gelistet, weitere folgen im Juni.
Mindestlohn für Friseure in NRW
Für die 36.000 Friseure in NRW gilt ab 1. Mai ein flächendeckener Mindestlohn von 7,60 Euro. Das Arbeitsministerium hat den Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt.
Der Manteltarifvertrag für das Friseurhandwerk in Nordrhein-Westfalen vom 1.1.2008 wurde ab dem 1. Mai 2008 für allgemeinverbindlich erklärt. Der Mindestlohn beträgt 7,60 EUR/ Stunde. Damit gilt der Tarifvertrag für alle 36.000 Beschäftigte in NRW, auch dann wenn weder der Arbeitnehmer Gewerkschaftsmitglied ist, noch der Arbeitgeber Arbeitgeberverband angehört. Somit sind nun auch die Unternehmen in die Pflicht genommen, die nicht den Arbeitgeberverbänden angehörten und die oft Stundenlöhne unterhalb des Existenzminimums zahlten.
Nicht mehr unter 1.300 Euro monatlich
Ab dem 1. Mai 2008 beträgt das Entgelt in der Vergütungsgruppe 1 für einen Arbeitnehmer im Friseurgewerbe mit abgeschlossener Ausbildung monatlich 1.300 Euro.
Höher qualifizierte Kräfte der Vergütungsgruppe 3 (Friseurmeister/in mit Erfahrung) verdienen mindestens 1.703 Euro. In der höchsten Vergütungsgruppe 5 beträgt das Gehalt für Friseurmeister/innen 2.163 Euro. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt zukünftig 39,5 Stunden.
Auszubildende im Friseurhandwerk erhalten im ersten Ausbildungsjahr 350, im zweiten 470 und im dritten Jahr 585 Euro. Auch Teilzeitkräfte und Minijobber verdienen ab dem 1. Mai mindestens 7,60 Euro die Stunde, wenn sie eine abgeschlossene Ausbildung haben.